Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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peinlich
pein|lich [mhd. pīnlich = schmerzlich; strafwürdig]: 1. ein Gefühl der Verlegenheit, des Unbehagens, der Beschämung o. Ä. auslösend: ein -er Zwischenfall; ein -es Versehen, Vorkommnis, eine -e Lage, Situation; es herrschte -es Schweigen; die -e Panne ist auf den Übereifer des Parteisekretärs zurückzuführen (NZZ 26. 2. 86, 34); Auf den Berliner Senat ... kommen -e Fragen zu über Bauwesen (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 13); sein Benehmen war, wirkte, berührte p.; es ist mir furchtbar p., dass ich zu spät komme; von etw. p. berührt, überrascht, betroffen sein; Reinsiepe schien überrascht, dann p. berührt (Heym, Schwarzenberg 43); das Peinliche an der Sache war ... 2. a) mit einer sich bis ins Kleinste erstreckenden Sorgfalt; äußerst genau: eine -e Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln; eine -e (sehr große, pedantische) Ordnung; -ste Sauberkeit; er hat alles p. geordnet; etw. p. befolgen; er ... achtete ... p. darauf, nicht womöglich als arrogant oder außenseiterisch zu gelten (Süskind, Parfum 230); : alles wurde aufs Peinlichste/(auch:) peinlichste geregelt; ich halte mein Fenster Tag und Nacht aufs -ste verschlossen (Hofmann, Fistelstimme 47); b) sehr, aufs Äußerste, überaus: er ist p. genau; man kann Regeln so p. genau befolgen (Kemelman [Übers.], Mittwoch 23); alles ist p. sauber. 3. (Rechtsspr. veraltet) Strafen über Leib u. Leben betreffend: das -e Gericht (früher; Gericht, das Strafen über Leib u. Leben verhängte); ein -es Verhör (Verhör unter Anwendung der Folter). ∙ 4. voller Pein, schmerzvoll: nach dem Krankenlager einiger p. zugebrachten Wochen (Kleist, Kohlhaas 98).
pein|lich