Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Präjudiz
Prä|ju|diz, das; -es, -e [lat. praeiudicium, aus: prae = vor(her) u. iudicium, ↑"Judizium"]: 1. (Rechtsspr.) Entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle: Das Bundesgericht ist damit von einem weit zurückliegenden, freilich auf etwas anderen Grundlagen beruhenden P. abgewichen (NZZ 29. 1. 83, 28). 2. (bildungsspr.) Entscheidung, die für zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse maßgebend ist, nach der sich zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse richten: diese Feiertagsregelung schafft ein P., stellt kein P. für das nächste Jahr dar; Beurle klagt darin „über das schwerwiegende P. gegen die notwendige Führung österreichischer Industrieunternehmungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ...“ (Wochenpresse 13, 1984, 22).
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