Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Prozesshandlung
Pro|zẹss|hand|lung, die (Rechtsspr.): Erklärung einer Partei im Zivilprozess, die den Prozess rechtlich gestaltet (z. B. Erhebung u. Zurücknahme der Klage).
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