Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Protokoll
Pro|to|kọll, das; -s, -e [mlat. protocollum < mgriech. prōtókollon, eigtl. = (den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt), zu griech. prõtos (↑"proto-", Proto-) u. kólla = Leim]: 1. a) wortgetreue od. auf die wesentlichen Punkte beschränkte Niederschrift über eine Sitzung, Verhandlung, ein Verhör o. Ä.: ein polizeiliches P.; ein P. der Zeugenaussagen; ein P. anfertigen, aufsetzen, verlesen, vorlesen, unterschreiben, genehmigen; „Wir werden ein P. aufnehmen“, sagt der erste Beamte, ein Revierinspektor (Sobota, Minus-Mann 45); etw. ins P. aufnehmen, im P. festhalten; *[das] P. führen (den Ablauf, Verlauf von etw. schriftlich festhalten): Ich war lediglich Beisitzer - ich hatte ... nur das P. zu führen (Kirst, 08/15, 854); etw. zu P. geben/(selten:) bringen (etw. äußern, aussagen, damit es ↑"protokollarisch" 1 a festgehalten wird): Vor der Kontrollkommission gab der Kreissekretär ... zu P., er hätte den Arzt bewogen, den Fall zu vertuschen (Loest, Pistole 233); etw. zu P. nehmen (etw. ↑"protokollarisch" 1 a festhalten): der Beamte nahm die Aussage zu P.; b) (bes. Fachspr.) genauer Bericht über Verlauf u. Ergebnis eines Versuchs, Heilverfahrens, einer Operation o. Ä.: ein genaues P. einer Narkose, einer Sektion; Schon dieser Umfang lässt erkennen, dass hier weniger ein Resümee geboten wird als das P. einer Suche (Reich-Ranicki, Th. Mann 170). 2. für den diplomatischen Verkehr verbindliche Formen; diplomatisches Zeremoniell: ein strenges P.; das P. des Staatsbesuchs festlegen, ändern; gegen das P. verstoßen; 3. (landsch.) polizeiliches Strafmandat bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: ein P. bekommen.
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