Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Privileg
Pri|vi|leg, das; -[e]s, -ien, auch: -e [mhd. prīvilēgje < lat. privilegium = besondere Verordnung; Vorrecht, zu: privus (↑"privat") u. lex, ↑"Lex"]: a) (Rechtsspr.) einem Einzelnen, einer Gruppe vorbehaltenes Recht, Sonderrecht; Sonderregelung: alte, verbriefte -ien; die -ien der Kirche, der Stände; ein P. verleihen, antasten, beseitigen; sie erhielten das P., Abgaben zu erheben; b) (bildungsspr.) Vorrecht: Es war das P. der Jugend, anderer Meinung zu sein (Danella, Hotel 31); Die Aufdeckung der innersten Gedanken, ... das Recht der Selbstentblößung sei ein seltenes P. (Fest, Im Gegenlicht 323); Die Frau eines frisch dekorierten Bomberpiloten hatte -ien (Lentz, Muckefuck 148); sie genoss sichtlich das P., nichts sagen zu brauchen.
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