Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Privatrecht
Pri|vat|recht, das (Rechtsspr.): Teil des Rechts, der die Beziehungen der Bürger untereinander regelt, die Interessen der Einzelnen zum Gegenstand hat (im Unterschied zum öffentlichen Recht, das dem Gemeinwohl dient); Zivilrecht.
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