Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Privatperson
Pri|vat|per|son, die: in privater (2) Eigenschaft, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnde Person: -en haben hier keinen Zutritt; als P. (nicht dienstlich, nicht offiziell) auftreten; Auf Grund von Beobachtungen einer P. gelang es der Polizei, die vier Täter festzunehmen (NZZ 21. 1. 83, 23); das Museum gehört einer P.
Pri|vat|per|son, die: in privater (2) Eigenschaft, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnde Person: -en haben hier keinen Zutritt; als P. (nicht dienstlich, nicht offiziell) auftreten; Auf Grund von Beobachtungen einer P. gelang es der Polizei, die vier Täter festzunehmen (NZZ 21. 1. 83, 23); das Museum gehört einer P.