Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Postvollmacht
Pọst|voll|macht, die: a) Bevollmächtigung, für einen Dritten 1"Post" (3) in Empfang zu nehmen: jmdm. eine P. erteilen; b) Schriftstück, durch das jmdm. eine ↑"Postvollmacht" (a) erteilt wird: eine P. vorlegen.
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