Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Postgeheimnis
Pọst|ge|heim|nis, das (Rechtsspr.): Recht, das es Dritten, bes. dem Staat u. den Postbediensteten, untersagt, vom Inhalt von Postsendungen Kenntnis zu nehmen od. Kenntnisse über jmds. Postverkehr weiterzugeben: das P. wahren, verletzen.
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