Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Plädoyer
Plä|do|yer [plɛdo̭a'je:], das; -s, -s [frz. plaidoyer]: 1. (Rechtsspr.) zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts od. Staatsanwalts vor Gericht: ein glänzendes P. halten; die Staatsanwältin beschloss ihr P.; auf ein langes P. verzichten; In ihren -s am Dienstag werden sie voraussichtlich für jeden Angeklagten lebenslange Haft verlangen (MM 20. 2. 79, 10); wir ... setzen anschließend die Verhandlung mit den -s der Parteien fort (Ziegler, Kein Recht 285); das Gericht versammelte sich zu den -s der Anklage und der Verteidigung. 2. (bildungsspr.) Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etw. eintritt; engagierte Befürwortung: ein leidenschaftliches P. für soziale Gerechtigkeit, gegen die Todesstrafe halten; Der Roman ... musste als ein P. für den Katholizismus begriffen werden (Reich-Ranicki, Th. Mann 143).
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