Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Pluralwahlrecht
Plu|ral|wahl|recht, das (Politik): Wahlrecht, nach dem Angehörige bevorzugter gesellschaftlicher Gruppen (im Gegensatz zur Masse der wahlberechtigten Bevölkerung) zwei od. mehr Stimmen pro Person haben.
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