Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Pflichtverteidigung
Pflịcht|ver|tei|di|gung, die (Rechtsspr.): Verteidigung eines Angeklagten durch einen Pflichtverteidiger: die P. übernehmen; Die P. ist dem Wormser Rechtsanwalt ... übertragen worden (Noack, Prozesse 162).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pflichtverteidigung