Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Pflegling
Pfleg|ling, der; -s, -e: 1. Lebewesen, das von jmdm. gepflegt u. umsorgt wird: der P. einer Familie; das ehemalige Sanatorium Purkersdorf, das bis vor kurzem für etwa 100 -e eine Heimstätte war (Presse 30. 3. 84, 8); die -e eines [Tier]heims; Im Allgemeinen erkennt man als einigermaßen erfahrener Tierpfleger eine triebbedingte Handlungsweise seiner -e (Lorenz, Verhalten I, 89). 2. (Rechtsspr.) Person, für die vom Vormundschaftsgericht ein ↑"Pfleger" (2) eingesetzt ist.
Pfleg|ling, der; -s, -e: 1. Lebewesen, das von jmdm. gepflegt u. umsorgt wird: der P. einer Familie; das ehemalige Sanatorium Purkersdorf, das bis vor kurzem für etwa 100 -e eine Heimstätte war (Presse 30. 3. 84, 8); die -e eines [Tier]heims; Im Allgemeinen erkennt man als einigermaßen erfahrener Tierpfleger eine triebbedingte Handlungsweise seiner -e (Lorenz, Verhalten I, 89). 2. (Rechtsspr.) Person, für die vom Vormundschaftsgericht ein ↑"Pfleger" (2) eingesetzt ist.