Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Pfandrecht
Pfạnd|recht, das (Rechtsspr.): Recht, das jmd. als Pfandgläubiger an einer zum ↑"Pfand" (1 a) gegebenen Sache erworben hat, sodass er sie verwerten od. verkaufen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt.
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