Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Pfandgläubiger
Pfạnd|gläu|bi|ger, der (Rechtsspr.): Gläubiger, der im Besitz eines Pfandes (1 a) ist, das er zu seinen Gunsten verwerten od. verkaufen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt.
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