Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Patrozinium
Pa|tro|zi|ni|um, das; -s, ...ien [lat. patrocinium = Beistand, zu: patronus, 1"Patron"]: 1. (kath. Kirche) a) Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche; b) Patronatsfest: Zum Abschluss des -s kam noch einmal die Gemeinde ins Festzelt (RNZ 6. 10. 92, 5). 2. (im alten Rom) Vertretung eines rechtsunfähigen Klienten durch einen 1"Patron" (1 a). 3. (im Mittelalter) Rechtsschutz, den der Gutsherr seinen Untergebenen gegen Staat u. Stadt gewährte.
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