Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Patrimonialgerichtsbarkeit
Pa|tri|mo|ni|al|ge|richts|bar|keit, die [zu mlat. patrimonialis = grundherrschaftlich] (früher): private Ausübung der Rechtsprechung vonseiten des Grundherrn über seine Hörigen: Ursprünglich hieß dieser Raum die „Gerichtsstube“, eine Bezeichnung, die aus der Zeit stammte, in der meine Vorfahren noch die P. hatten (Dönhoff, Ostpreußen 207).
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