Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Patent
Pa|tẹnt, das; -[e]s, -e [mlat. (littera) patens = landesherrlicher offener (d. h. offen vorzuzeigender) Brief, zu lat. patens = offen (liegend), 1. Part. von: patere = offen liegen]: 1. a) (amtlich zugesichertes) Recht zur alleinigen Benutzung u. gewerblichen Verwertung einer Erfindung; patentrechtlicher Schutz: das P. ist erloschen; ein P., etw. zum P. anmelden; auf diese Maschine haben wir ein P.; b) Urkunde über ein ↑"Patent" (1 a); c) Erfindung, die durch das Patentrecht geschützt ist: ein neues P. entwickeln; Ü welch ein Glück, dass sie sich für die Notausstiege ein neues P. (ugs.; eine neue Möglichkeit) ausgedacht haben (Cotton, Silver-Jet 112). 2. Urkunde über eine erworbene berufliche Qualifikation (bes. eines Schiffsoffiziers); Bestallungs-, Ernennungsurkunde: das P. als Steuermann erwerben; ein Kapitän mit dem P. für kleine, mittlere, große Fahrt. 3. (schweiz.) Erlaubnis[urkunde] zur Ausübung bestimmter Berufe od. Tätigkeiten: die Turnhalle ... sollte ... ausschließlich für Veranstaltungen genutzt werden; das Wirten war ausgeschlossen, weil dafür das P. fehlte (NZZ 23. 10. 86, 33). 4. (hist.) a) Urkunde über die Gewährung bestimmter Rechte (z. B. die Gewährung von Religionsfreiheit); ∙ b) öffentlich bekannt gemachter behördlicher Erlass: das P., das der Kurfürst erließ (Kleist, Kohlhaas 75).
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