Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Pacht
Pạcht, die; -, -en [in westmd. Lautung hochsprachlich geworden, mhd. pfaht(e) < vlat. pacta (Fem. Sg.), eigtl. Neutr. Pl. von lat. pactum, ↑"Pakt"]: 1. a) mit dem Eigentümer gegen Entgelt vertraglich vereinbarte (befristete) Nutzung einer Sache: etw. in P. nehmen (pachten); etw. in P. haben (gepachtet haben); etw. in P. geben (verpachten); b) bestehender Pachtvertrag: die P. läuft ab. 2. Pachtzins: eine hohe, niedrige P.; Da werden -en verlangt, die gibt es nicht einmal in München (Woche 27. 3. 98, 10); die P. zahlen, erhöhen, senken. ∙ 3. Vertrag, ↑"Pakt" (2): die Ritter nahm es wunder, welche P. die Bauren geschlossen und auf welche Weise die Buchen zur Stelle geschafft würden (Gotthelf, Spinne 52). ∙ 4. nun im -e (nach dem Pachten 1) des verlass'nen Gutes mit dem Bruder freuet sich Helene (Goethe, Wandrer u. Pächterin); ich kann eben meinen P. (Pachtzins) diesmal nicht zusammenbringen (Iffland, Die Hagestolzen I, 3); Also nicht vom P. (Pachtgut) gewiesen? Gott sei Dank (Iffland, Die Hagestolzen IV, 9); Herr Baron, die Pächte (Pachtzinsen) und die Zinsen reichen nicht zu (Immermann, Münchhausen 88).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pacht