Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Öffentlichkeitsgrundsatz
Ọ̈f|fent|lich|keits|grund|satz, der (Rechtsspr.): Grundsatz der Rechtsprechung, nach dem Gerichtsverhandlungen (mit bestimmten Ausnahmen) der Allgemeinheit zugänglich sein müssen.
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