Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ordnungswidrig
ọrd|nungs|wid|rig (Rechtsspr.): gegen eine Verordnung, amtliche Vorschrift verstoßend: -es Verhalten im Verkehr; Das schließt allerdings nicht aus, dass -e Zustände und massenhafte Kleinverstöße wie Vandalismus oder Graffiti-Sprayen dennoch konsequenter bekämpft werden (Woche 19.12. 97, 8).
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