Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ok|troy|ie|ren [ɔktro̭a'ji:rən] [urspr. = (landesherrlich) bewilligen, bevorrechten < frz. octroyer < afrz. otroier < mlat. auctorizare = sich verbürgen; bestätigen, bewilligen < spätlat. auctorare, zu lat. auctor, ↑"Autor"] 1. (bildungsspr.) aufoktroyieren: Ein Lungenkrebs wird ihm nachgesagt, und man will ihm die Pension o. (Schwaiger, Wie kommt 74); Hier bildet das alte sardische Recht noch ein paralleles Normensystem zum oktroyierten Recht der italienischen Eroberer (Chotjewitz, Friede 192). 2. (veraltet) a) verleihen; b) (ein Gesetz) kraft landesherrlicher Machtvollkommenheit ohne die verfassungsgemäße Zustimmung der Landesvertretung erlassen.
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