Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
offiziell
of|fi|zi|ẹll [frz. officiel < spätlat. officialis]: 1. a) in amtlichem Auftrag; dienstlich: die -e Reise des Kanzlers nach Peking; die Verhandlungen werden jetzt o. geführt; jmdn. o. mit der Geschäftsführung betrauen; etw. o. ankündigen, verbieten; Vorsichtig ... hat die US-Regierung den inzwischen o. präsentierten sowjetischen Abrüstungsvorschlag aufgenommen (Basler Zeitung 2. 10. 85, 5); bei der Eröffnung der Olympischen Spiele marschieren mehr Offizielle als Sportler ein; b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [u. daher glaubwürdig]; amtlich: eine -e Verlautbarung; ihre -e Ernennung zur Staatssekretärin; eine Anordnung von -er Seite, Stelle; vom -en Kurs abweichen; es kam zum -en Bruch; das -e Bonn (die Bonner Regierungsstellen); die Kabinettsliste ist jetzt o.; etw. o. bestätigen; ich kann dir jetzt o. (als [amtlich] verbürgt) sagen, dass du die Prüfung bestanden hast; das Staatsoberhaupt, das o. demnächst achtzig Jahre alt wird (NZZ 12. 10. 85, 3); Benzin darf nämlich ganz o. sauerstoffhaltige Additive enthalten (natur 3, 1991, 71). 2. förmlich: eine -e Feier; die -e Namensgebung findet morgen statt; plötzlich wurde sie ganz o. (unpersönlich, kühl); Sie stiegen die Stufen des Verwaltungsgebäudes hinauf, das durch die Sandsteinplatten und roten Ziegelmauern sehr o. wirkte (Kemelman [Übers.], Dienstag 22).
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