Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
obligatorisch
obli|ga|to|risch [1: lat. obligatorius] (bildungsspr.): 1. durch ein Gesetz o. Ä. vorgeschrieben, verbindlich: -e Unterrichtsfächer, Vorlesungen; Aufbau einer -en Pflegeversicherung (Spiegel 50, 1990, 26); für diese Ausbildung ist das Abitur o.; Die Wegnahme des noch neuen Führerscheins war o. (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 17); ... die Frage, ob die individuelle Heizkostenabrechnung für Neubauten o. werden soll (NZZ 26. 2. 86, 37); o. zu belegende Fächer; Der Berufsschüler hat o. die Berufsschule ... zu besuchen (NZZ 27. 1. 83, 26). 2. (meist spött.) "obligat" (1 b): Sein kritisches Beobachten und seine Berichterstattung waren ebenso Markenzeichen wie der -e Zigarillo (Chemische Rundschau 21. 8. 92, 2); Wir hatten nicht die Campingplatz-Dienstkleidung an - die -e Badehose bzw. den Badeanzug (ADAC-Motorwelt 8, 1979, 40).
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