Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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obliegen
ọb|lie|gen [auch: -'- -]iegt, lag ob/(auch:) oblag, hat obgelegen/(auch:) oblegen, obzuliegen/ (auch:) zu obliegen> [mhd. obe ligen, ahd. oba ligan = oben liegen, überwinden]: a) (geh.) jmdm. als Pflicht, Aufgabe zufallen: die Beweislast liegt dem Kläger ob/obliegt dem Kläger; Peter Glotz, dem die Eröffnungsrede obliegt (Münchner Rundschau 16. 9. 83, 10); denn diesen Männern ... oblag auch dieses Amt, Recht zu sprechen (Gauger, Aufstieg 20); Als oberstem Sicherheitsbeamten des Königreiches obliege ihm nicht nur der Schutz der Bürger vor Verbrechern (Prodöhl, Tod 263); die Pflichten hatten ihr obgelegen/(auch:) oblegen; es obliegt ihm, dies zu tun; Den Versammelten obliege es, einen solchen Aktionsausschuss ... zu wählen (Heym, Schwarzenberg 43); b) (veraltet) sich einer Sache, Aufgabe widmen, sich mit einer Sache eingehend beschäftigen: An zwei ... Klapptischen lag man dem Spiele ob (Th. Mann, Zauberberg 120).
ọb|lie|gen [auch: -'- -]