Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ordnungswidrigkeit
Ọrd|nungs|wid|rig|keit, die (Rechtsspr.): ordnungswidriges Verhalten: Eine O. ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung (Straßenverkehrsrecht, OWiG 266); es ist nicht Ihre Sache als Privatmann, -en anderer Kraftfahrer zu verhindern (ADAC-Motorwelt 5, 1982, 5).
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