Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ordnungsmacht
Ọrd|nungs|macht, die (Politik): staatliche ↑"Institution" (1), die für die Aufrechterhaltung u. Verteidigung der bestehenden ↑"Ordnung" (3 c) zuständig ist, bes. Polizei, Militär o. Ä.
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