Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Ordnungsamt
Ọrd|nungs|amt, das: a) städtische Behörde, die für die Erfassung aller für die ordnungsgemäße Regelung des öffentlichen Lebens notwendigen Daten, Angaben o. Ä. u. für die Ausgabe von entsprechenden Ausweisen, Genehmigungen o. Ä. zuständig ist; b) Gebäude, in dem ein ↑"Ordnungsamt" (a) untergebracht ist.
Ọrd|nungs|amt, das: a) städtische Behörde, die für die Erfassung aller für die ordnungsgemäße Regelung des öffentlichen Lebens notwendigen Daten, Angaben o. Ä. u. für die Ausgabe von entsprechenden Ausweisen, Genehmigungen o. Ä. zuständig ist; b) Gebäude, in dem ein ↑"Ordnungsamt" (a) untergebracht ist.