Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Offizialprinzip
Of|fi|zi|al|prin|zip, das (Rechtsspr.): Verpflichtung des Gerichts (1 a), Ermittlungen (über die von den Beteiligten vorgebrachten Tatsachen hinaus) auf behördliche Anordnung anzustellen.
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