Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Offizialdelikt
Of|fi|zi|al|de|likt, das (Rechtsspr.): Straftat, deren Verfolgung auf behördliche Anordnung eintritt: Es bleibt abzuwarten, wie der Fall juristisch bewertet wird, ob als Kindesentführung - ein O. - oder als Kindesentziehung - ein Antragsdelikt (MM 25./26. 4. 81, 28).
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