Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Obiter Dictum
Ọbi|ter Dịc|tum, das; - -, - ...ta [lat. = das nebenbei Gesagte] (Rechtsspr.): (in einem Urteil eines obersten Gerichts) rechtliche Ausführungen zur Urteilsfindung, die über das Erforderliche hinausgehen u. auf denen das Urteil dementsprechend nicht beruht.
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