Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
nullum crimen sine lege
nụl|lum cri|men si|ne le|ge [lat. = kein Verbrechen ohne Gesetz] (Rechtsspr.): eine Tat kann nur dann bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde (Grundsatz des Strafrechts).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: nullum crimen sine lege