Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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no|vel|lie|ren [zu ↑"Novelle" (2)] (Politik, Rechtsspr.): durch eine ↑"Novelle" (2) ändern, ergänzen: ein Gesetz n.; Noch in diesem Jahr muss die Bundesregierung die Trinkwasserverordnung zur Anpassung an eine EG-Richtlinie n. (CCI 12, 1985, 10).
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