Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
notgedrungen
not|ge|drun|gen : nicht freiwillig, sondern durch die Situation dazu gezwungen: Ich verstand die Klagen mancher ... -er Vorstadtbewohner (Handke, Niemandsbucht 362); es ist unbedingt erforderlich, dass ich mein n. angenommenes Inkognito wahre, um mich vor den Nachstellungen der lasterhaften Geschöpfe zu schützen (Th. Mann, Hoheit 155); Man ist sozusagen vom gleichen Fach, auch wenn man das Fach erst im Kriege und n. erlernte (Heym, Schwarzenberg 233).
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