Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
niederschlagen
nie|der|schla|gen : 1. a) zu Boden schlagen: der Einbrecher schlug den Wächter [mit einem stumpfen Gegenstand] nieder; sie wurde nachts auf dem Heimweg überfallen und niedergeschlagen; Ü gegen Männer muss man kämpfen, Schwätzer schlägt man mit einer Geste nieder (St. Zweig, Fouché 90); b) zu Boden drücken: der Regen hat das Getreide niedergeschlagen. 2. etw. Unerwünschtes [gewaltsam] beenden, am Sichausbreiten, an der Entwicklung hindern: einen Streik, eine Revolte blutig n.; der Aufstand war bald niedergeschlagen (Dönhoff, Ära 148). 3. (Rechtsspr.) a) nicht weiter behandeln; ↑"einstellen" (4): einen Prozess, ein Verfahren n.; wenn eine Aussage sich als unglaubwürdig erweist, sieht das islamische Recht vor, die Angelegenheit nicht mehr weiterzuverfolgen und sie niederzuschlagen (FAZ 23. 7. 98, 8); b) "erlassen" (2): Kosten, Strafen n.; c) (selten) entkräften: einen Verdacht n. 4. (den Blick o. Ä.) senken: die Augen, die Lider n.; ... indem sie nicht ohne Würde den Kopf hob und die noch betränten Wimpern niederschlug (Maass, Gouffé 328); beschämt schlug er den Blick nieder. 5. (veraltend) beruhigen, besänftigen: das Fieber n. (herunterdrücken); ein niederschlagendes Arzneimittel. 6. als ↑"Niederschlag" (2 b) auf etw. entstehen: Dampf schlägt sich auf den Scheiben nieder. 7. seinen ↑"Niederschlag" (4) finden: ihre unglückliche Kindheit schlug sich in ihren Romanen nieder; die Auseinandersetzungen im Kabinett schlugen sich in der Presse nieder; Hier sei als Beispiel nur die Verschärfung der Vietnamkrise genannt, die sich kaum in schwächeren Aktienkursen niederschlug (auswirkte, manifestierte; Welt 5. 8. 65, 13). 8. (Chemie) "ausfällen" (1).
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