Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
		    
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			niederlegen
                        
nie|der|le|gen: 1. (geh.) aus der Hand, auf den Boden legen; hinlegen: einen Kranz am Ehrenmal n.; Legt die Handwaffen in den Schnee nieder! (Plievier, Stalingrad 231); ich ..., legte das alles ... auf die gehäkelte Decke des Tisches nieder (Th. Mann, Krull 185); Ü die Soldaten legten die Waffen nieder (hörten auf zu kämpfen). 2. (geh.) zur Ruhe, schlafen legen; hinlegen: das Kind n.; sich nach dem Essen ein bisschen n.; er legte sich auf das/auf dem Sofa nieder; Nach dem Essen legte sich der Wärter abermals zu kurzer Ruhe nieder (Hauptmann, Thiel 14). 3. etw. nicht weitermachen, ausüben: ein Mandat, das Amt, das Kommando n.; Übrigens legte er am folgenden Tag wegen Überbürdung die Behandlung nieder und übertrug sie an Doktor Müller (Th. Mann, Tod 90); müde legte sie die Arbeit nieder (hörte auf zu arbeiten); die Arbeiter legten aus Protest die Arbeit nieder (traten in Streik). 4. (selten) (ein Gebäude o. Ä.) abbrechen, einreißen: eine Mauer, ein Haus n.; man kann sie (= die Fabriken) heute nicht n., sie stören offensichtlich auch nicht allzu sehr (Kosmos 2, 1965, 52); einen Baum n. (fällen). 5. (geh.) schriftlich festhalten: etw. schriftlich, in einem Aufsatz n.; In Japan war es üblich, dass ein Staatsmann sein letztes Wort in Versen niederlegte (Thieß, Reich 47); Die Bestimmungen über die Ausnahmegewalt des Reichspräsidenten waren in Artikel 48 der Weimarer Verfassung ... niedergelegt (Fraenkel, Staat 80 f.); der im Testament niedergelegte letzte Wille. 6. (veraltet) hinterlegen.
			
		 
		nie|der|le|gen

