Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
[N]
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
nachweisen
nach|wei|sen: 1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen: etw. unwiderlegbar, schlüssig, streng wissenschaftlich n.; etw. lässt sich leicht, nur schwer, gar nicht n.; jmdm. einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl n. (nachweisen, dass er einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl begangen hat); man konnte ihr nichts n. (sie keiner Schuld überführen). 2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen: jmdm. eine Arbeitsstelle, ein Zimmer n. ∙ 3. (jmdn.) zeigen, einen Hinweis (auf jmdn.) geben: Kann Er mir nicht den Offizier n., der gestern noch in diesem Zimmer gewohnt hat? (Lessing, Minna I, 9).
nach|wei|sen