Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
nachgeordnet
nach|ge|ord|net (Amtsspr.): dem Rang, der Befugnis nach untergeordnet; unterstellt: -e Behörden, Dienststellen; Erst kam ... der oberste Landesherr, dem n. dann die übrige Obrigkeit (Kühn, Zeit 15).
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