Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Nötigung
Nö|ti|gung, die; -, -en: 1. (bes. Rechtsspr.) das Nötigen (1); (strafbare) Handlung, Tat, die darin besteht, dass jmd. einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt: N. zur Unzucht; sexuelle N. männlicher Mitarbeiter (MM 22. 3. 96, 5); das Erzwingen der Vorfahrt gilt als N.; Dort hat man ein Liebespaar überfallen und sich der versuchten schweren N. und der schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht (Noack, Prozesse 126); jmdn. wegen N. verurteilen. 2. (geh.) das Genötigtsein; Notwendigkeit, Veranlassung, Zwang: ich empfinde keine N., mich zu entschuldigen; aus einer inneren N. heraus musste sie sich so verhalten; dass der junge Castorp in der N., sich zu bewaffnen, eine empfindliche Störung seiner soeben auswärts begonnenen Studien erblicken würde (Th. Mann, Zauberberg 53). 3. das Nötigen (3), Genötigtwerden: die fast schon aufdringlichen, wenn auch sicher gut gemeinten -en der Gastgeberin.
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