Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Nutzungsrecht
Nụt|zungs|recht, das (Rechtsspr.): Recht zur Nutzung einer Sache; Berechtigung, Befugnis, ein fremdes Eigentum in bestimmter Weise zu ↑"nutzen" (2 a): Sie hat sich von den in den Skripten aufgeführten Bearbeitern die urheberrechtlichen -e übertragen lassen (NJW 19, 1984, 1106).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Nutzungsrecht