Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Numerus clausus
Nụ|me|rus clau|sus, der; - - [nlat. = geschlossene (An)zahl, zu lat. clausus, adj. 2. Part. von: claudere, ↑"Klause"]: zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem bestimmten Studienfach o. Ä.: Er ... musste den größten Teil seiner Gymnasialstudien im Privatunterricht absolvieren, da der in Russland bestehende N. c. für jüdische Schüler überschritten war (Kisch, Reporter 348); Ein buntes und vielfältiges Angebot also, das nicht dem N. c. unterliegt (Handelsblatt 31. 3. 99, 62); Den N. c. kann eine Universität ... nur im Einvernehmen mit dem Kultusministerium einführen (MM 13. 7. 67, 2); Ü Aus diesem Grund hat der Freiburger Staatsrat denn auch beschlossen, für das Freiburger Gebiet dieser Seen von einem N. c. abzusehen (NZZ 21. 1. 83, 21).
Nụ|me|rus clau|sus, der; - - [nlat. = geschlossene (An)zahl, zu lat. clausus, adj. 2. Part. von: claudere, ↑"Klause"]: zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem bestimmten Studienfach o. Ä.: Er ... musste den größten Teil seiner Gymnasialstudien im Privatunterricht absolvieren, da der in Russland bestehende N. c. für jüdische Schüler überschritten war (Kisch, Reporter 348); Ein buntes und vielfältiges Angebot also, das nicht dem N. c. unterliegt (Handelsblatt 31. 3. 99, 62); Den N. c. kann eine Universität ... nur im Einvernehmen mit dem Kultusministerium einführen (MM 13. 7. 67, 2); Ü Aus diesem Grund hat der Freiburger Staatsrat denn auch beschlossen, für das Freiburger Gebiet dieser Seen von einem N. c. abzusehen (NZZ 21. 1. 83, 21).