Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Novelle
No|vẹl|le, die; -, -n [1: ital. novella, zu lat. novellus, Vkl. von: novus, ↑"Novum"; 2: lat. novella (lex) = neues (Gesetz)]: 1. Erzählung kürzeren od. mittleren Umfangs, die von einem einzelnen Ereignis handelt u. deren geradliniger Handlungsablauf auf ein Ziel hinführt: eine fesselnde N.; ein 2Band [mit] -n. 2. (Politik, Rechtsspr.) Gesetz, das in einem ergänzenden od. abändernden Nachtrag zu einem bereits geltenden Gesetz besteht: eine N. zum Bundesbaugesetz; eine N. einbringen, verabschieden; Derzeit bereiten bereits elf Bundesländer -n ihrer Ländergesetze vor (Handelsblatt 21. 8. 98, 4); wenn die N. erst zu Anfang des nächsten Jahres vorgelegt werden kann (Bundestag 188, 1968, 10150).
No|vẹl|le, die; -, -n [1: ital. novella, zu lat. novellus, Vkl. von: novus, ↑"Novum"; 2: lat. novella (lex) = neues (Gesetz)]: 1. Erzählung kürzeren od. mittleren Umfangs, die von einem einzelnen Ereignis handelt u. deren geradliniger Handlungsablauf auf ein Ziel hinführt: eine fesselnde N.; ein 2Band [mit] -n. 2. (Politik, Rechtsspr.) Gesetz, das in einem ergänzenden od. abändernden Nachtrag zu einem bereits geltenden Gesetz besteht: eine N. zum Bundesbaugesetz; eine N. einbringen, verabschieden; Derzeit bereiten bereits elf Bundesländer -n ihrer Ländergesetze vor (Handelsblatt 21. 8. 98, 4); wenn die N. erst zu Anfang des nächsten Jahres vorgelegt werden kann (Bundestag 188, 1968, 10150).