Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Notwehr
Not|wehr, die [mhd. nōtwer] (Rechtsspr.): Gegenwehr, deren an sich strafbare Folgen straffrei bleiben, weil man durch tätliche, gefährliche Bedrohung dazu gezwungen worden ist: aus, in N. handeln; sie hat ihn in N. getötet; Wer eine Handlung begeht, die durch N. geboten ist, handelt nicht rechtswidrig (Straßenverkehrsrecht 269).
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