Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Notverordnung
Not|ver|ord|nung, die (Verfassungsw.): zur Überwindung eines Notstands [von der Regierung] erlassene Verordnung: Er ermächtigte den Reichspräsidenten, zeitweilig den normalen Weg der Gesetzgebung über das Parlament durch den Erlass von -en zu ersetzen (Fraenkel, Staat 81).
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