Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Notstand
Not|stand, der: a) Notlage: Der N. nach dem Zweiten Weltkrieg hatte schließlich alle Nachhaltsgrundsätze an die Wand gedrückt (Mantel, Wald 95); dass der Papst Hitlers N. dazu ausnutzt, ihm mit der Kündigung des Konkordats zu drohen (Hochhuth, Stellvertreter 91); dem N. im Bildungswesen abhelfen; politischer N. (Situation, in der ein oberstes Staatsorgan nicht funktioniert); sexueller N. (ugs. scherzh.; Notlage, in der sich jmd. aufgrund eines fehlenden Sexualpartners befindet ); b) (Staatsrecht) Situation, in der ein Staat in Gefahr ist: Der Gouverneur ... kann bei N. den Befehl über die Polizei selbst übernehmen (Dönhoff, Ära 81); äußerer (durch Bedrohung von außen verursachter) N.; innerer (durch Vorgänge im Innern verursachter) N.; den [öffentlichen, nationalen] N. ausrufen, verkünden.
Not|stand, der: a) Notlage: Der N. nach dem Zweiten Weltkrieg hatte schließlich alle Nachhaltsgrundsätze an die Wand gedrückt (Mantel, Wald 95); dass der Papst Hitlers N. dazu ausnutzt, ihm mit der Kündigung des Konkordats zu drohen (Hochhuth, Stellvertreter 91); dem N. im Bildungswesen abhelfen; politischer N. (Situation, in der ein oberstes Staatsorgan nicht funktioniert); sexueller N. (ugs. scherzh.; Notlage, in der sich jmd. aufgrund eines fehlenden Sexualpartners befindet ); b) (Staatsrecht) Situation, in der ein Staat in Gefahr ist: Der Gouverneur ... kann bei N. den Befehl über die Polizei selbst übernehmen (Dönhoff, Ära 81); äußerer (durch Bedrohung von außen verursachter) N.; innerer (durch Vorgänge im Innern verursachter) N.; den [öffentlichen, nationalen] N. ausrufen, verkünden.