Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
		    
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	    		A
	    	    
			    
	    		B
	    	    
			    
	    		C
	    	    
			    
	    		D
	    	    
			    
	    		E
	    	    
			    
	    		F
	    	    
			    
	    		G
	    	    
			    
	    		H
	    	    
			    
	    		I
	    	    
			    
	    		J
	    	    
			    
	    		K
	    	    
			    
	    		L
	    	    
			    
	    		M
	    	    
							[N]
					    
	    		O
	    	    
			    
	    		P
	    	    
			    
	    		Q
	    	    
			    
	    		R
	    	    
			    
	    		S
	    	    
			    
	    		T
	    	    
			    
	    		U
	    	    
			    
	    		V
	    	    
			    
	    		W
	    	    
			    
	    		X
	    	    
			    
	    		Y
	    	    
			    
	    		Z
	    	    
			    
	    		`
	    	    
			    
	    		£
	    	    
			    
	    		¥
	    	    
			    
	    		Œ
	    	    
			    
	    		Α
	    	    
			    
	    		Β
	    	    
			    
	    		Γ
	    	    
			    
	    		Δ
	    	    
			    
	    		Ε
	    	    
			    
	    		Ζ
	    	    
			    
	    		Η
	    	    
			    
	    		Θ
	    	    
			    
	    		Ι
	    	    
			    
	    		Κ
	    	    
			    
	    		Λ
	    	    
			    
	    		Μ
	    	    
			    
	    		Ν
	    	    
			    
	    		Ξ
	    	    
			    
	    		Π
	    	    
			    
	    		Ρ
	    	    
			    
	    		Σ
	    	    
			    
	    		Τ
	    	    
			    
	    		Ϋ
	    	    
			    
	    		Χ
	    	    
			    
	    		Ω
	    	    
	
			
						
			Nominativ
                        
No|mi|na|tiv, der; -s, -e [spätlat. (casus) nominativus = zur Nennung gehörend(er Fall)] (Sprachw.): 1. Kasus, in dem vor allem die den Kern eines grammatischen Subjekts bildenden deklinierbaren Wörter stehen u. dessen [singularische] Formen als Grundformen der deklinierbaren Wörter gelten; Werfall, erster Fall: das Substantiv steht im N. [Plural]; Abk.: Nom. 2. Wort, das im ↑"Nominativ" (1) steht: der Satz enthält zwei -e; „er“ ist [ein] N. Singular; absoluter N. (außerhalb eines syntaktischen Gefüges stehender, nur etwas nennender Nominativ).
			
		 
		No|mi|na|tiv, der; -s, -e [spätlat. (casus) nominativus = zur Nennung gehörend(er Fall)] (Sprachw.): 1.

