Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Nominativ
No|mi|na|tiv, der; -s, -e [spätlat. (casus) nominativus = zur Nennung gehörend(er Fall)] (Sprachw.): 1. Kasus, in dem vor allem die den Kern eines grammatischen Subjekts bildenden deklinierbaren Wörter stehen u. dessen [singularische] Formen als Grundformen der deklinierbaren Wörter gelten; Werfall, erster Fall: das Substantiv steht im N. [Plural]; Abk.: Nom. 2. Wort, das im ↑"Nominativ" (1) steht: der Satz enthält zwei -e; „er“ ist [ein] N. Singular; absoluter N. (außerhalb eines syntaktischen Gefüges stehender, nur etwas nennender Nominativ).
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