Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Niederschlag
Nie|der|schlag, der: 1. (Met.) Wasser, das in flüssiger od. fester Form aus der Atmosphäre auf die Erde fällt: geringe, reichliche Niederschläge; N. in Form von Regen oder Schnee; die Niederschläge fließen schneller ab (Thienemann, Umwelt 28); Später kam Neigung auf zu Niederschlägen (Grass, Hundejahre 133). 2. a) (Chemie) fester Stoff, der sich aus einer Lösung abscheidet u. sich absetzt; Bodensatz: ein unlöslicher N. von Kalziumphosphat (Medizin II, 71); b) (selten) dünne Schicht von Wasserdampf o. Ä., die sich beim Beschlagen (2 a) auf etw. bildet. 3. (Boxen) Schlag, Treffer, der den Boxer zu Boden zwingt: nach drei Niederschlägen wurde der Kampf abgebrochen; Man hat oftmals den Eindruck, als sehe man in die Zuschauerreihen eines Boxringes, in dem der N. eines Kämpfers in Kürze zu erwarten ist (Noack, Prozesse 129). 4. schriftlich niedergelegter Ausdruck von Gedanken, Ideen, Vorstellungen o. Ä.: etw. findet seinen rechtlichen, dichterischen N.; Auch dieses zweite Experiment sollte im Roman seinen N. finden (Jens, Mann 162); Die Staatsausgaben sind der zahlenmäßige N. der Staatstätigkeit (Fraenkel, Staat 94).
Nie|der|schlag, der: 1. (Met.) Wasser, das in flüssiger od. fester Form aus der Atmosphäre auf die Erde fällt: geringe, reichliche Niederschläge; N. in Form von Regen oder Schnee; die Niederschläge fließen schneller ab (Thienemann, Umwelt 28); Später kam Neigung auf zu Niederschlägen (Grass, Hundejahre 133). 2. a) (Chemie) fester Stoff, der sich aus einer Lösung abscheidet u. sich absetzt; Bodensatz: ein unlöslicher N. von Kalziumphosphat (Medizin II, 71); b) (selten) dünne Schicht von Wasserdampf o. Ä., die sich beim Beschlagen (2 a) auf etw. bildet. 3. (Boxen) Schlag, Treffer, der den Boxer zu Boden zwingt: nach drei Niederschlägen wurde der Kampf abgebrochen; Man hat oftmals den Eindruck, als sehe man in die Zuschauerreihen eines Boxringes, in dem der N. eines Kämpfers in Kürze zu erwarten ist (Noack, Prozesse 129). 4. schriftlich niedergelegter Ausdruck von Gedanken, Ideen, Vorstellungen o. Ä.: etw. findet seinen rechtlichen, dichterischen N.; Auch dieses zweite Experiment sollte im Roman seinen N. finden (Jens, Mann 162); Die Staatsausgaben sind der zahlenmäßige N. der Staatstätigkeit (Fraenkel, Staat 94).