Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
[N]
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Neuverschuldung
Neu|ver|schul|dung, die: zu einer bestehenden neu hinzukommende Verschuldung [eines Gemeinwesens] in bestimmter Höhe: die Verfassung regelt die Bedingungen für die N. des Bundes; in einem solchen Falle werde man ... den Anstieg der N. dämpfen (Bundestag 189, 1968, 10257); Weil die gesetzlich erlaubte N. bis zur letzten Mark ausgenutzt wird, sollen jetzt doch wieder alle Junglehrer gleich Beamte werden, weil dann keine Zahlungen für Sozial- und Rentenversicherung anfallen (FR 14. 5. 99, 35).
Neu|ver|schul|dung, die: zu einer bestehenden neu hinzukommende Verschuldung [eines Gemeinwesens] in bestimmter Höhe: die Verfassung regelt die Bedingungen für die N. des Bundes; in einem solchen Falle werde man ... den Anstieg der N. dämpfen (Bundestag 189, 1968, 10257); Weil die gesetzlich erlaubte N. bis zur letzten Mark ausgenutzt wird, sollen jetzt doch wieder alle Junglehrer gleich Beamte werden, weil dann keine Zahlungen für Sozial- und Rentenversicherung anfallen (FR 14. 5. 99, 35).