Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Neuverpflichtung
Neu|ver|pflich|tung, die: 1. a) das Verpflichten einer neuen Person: nur drei -en pro Jahr (Welt 4. 6. 65, 8); b) erneute Verpflichtung: von seiner N. wurde abgesehen. 2. (bes. Sport) a) vgl. ↑"Neueinkauf" (1); b) vgl. ↑"Neueinkauf" (2): die -en fügten sich schnell in die Elf ein.
Neu|ver|pflich|tung, die: 1. a) das Verpflichten einer neuen Person: nur drei -en pro Jahr (Welt 4. 6. 65, 8); b) erneute Verpflichtung: von seiner N. wurde abgesehen. 2. (bes. Sport) a) vgl. ↑"Neueinkauf" (1); b) vgl. ↑"Neueinkauf" (2): die -en fügten sich schnell in die Elf ein.