Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Namensrecht
Na|mens|recht, das: 1. Gesamtheit der den ↑"Namen" (2 a) betreffenden rechtlichen Bestimmungen. 2. Recht, einen bestimmten Namen zu führen u. andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen.
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